Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreijährige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW
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Erwerb: |
direkt |
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Mindestalter: |
24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg |
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21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW |
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20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,nur praktische Prüfung erforderlich |
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Einschluss: |