Fahrzeugkombinationen die aus
einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen
Voraussetzung ärztliches Gutachten
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich
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Vorbesitz: |
D1 |
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Mindestalter: |
21 Jahre |
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18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 2) |
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Einschluss: |